Rp. Lexikon

Betriebsstättennummer (BSNR)

Die neunstellige Betriebsstättennummer (BSNR) ist dazu da, den Ort der Leistungserbringung eindeutig zu identifizieren. Sie besteht aus der siebenstelligen KV-Abrechnungsnummer, die bis zum 30. Juni 2008 gültig war, und zwei ergänzenden Nullen.

Dies sind die Aufgaben der jeweiligen Ziffern:

  • Stellen 1–2: KV-Landes- oder Bezirksstellenschlüssel
  • Stellen 3–7: eindeutige Identifikationsnummer der KV, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt
  • Stellen 8–9: Ergänzung durch zwei Nullen

Die BSNR wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung vergeben und ist unabhängig von der Personalzusammensetzung. Abgesehen von Arztpraxen erhalten beispielsweise auch Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren und Notfallambulanzen eine BSNR.