Rp. Lexikon

Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung regelt, welche Arzneimittel von Apotheken nur auf Vorlage eines durch einen Arzt, Tierarzt oder Zahnarzt ausgestellten Rezeptes abgegeben werden dürfen. Zudem legt sie weiterhin fest, welche Angaben auf einem Rezept aufzubringen sind.