Rp. Lexikon

Arzneimittelvereinbarung

Arzneimittelvereinbarungen werden zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen auf Landesebene geschlossen.

Sie treffen jahresbezogen Regelungen zum Ausgabenvolumen und zu Wirtschaftlichkeitszielen für die Arzneimittelversorgung. Grundlage für die Arzneimittelvereinbarungen sind die sogenannten Rahmenvorgaben Arzneimittel, die auf Bundesebene zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband vereinbart werden.