Rp. Lexikon

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)

Die AkdÄ ist ein wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer. Sie beschäftigt sich mit den Themen Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit.

Dazu informiert sie die Ärzteschaft, zum Beispiel mit dem unabhängigen Arzneimittelbulletin „Arzneiverordnung in der Praxis“, regelmäßig über eine rationale Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit. Mit ihren Therapieempfehlungen bietet sie pharmakotherapeutische Problemlösungen auf der Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.

Zusammen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medzinprodukte unterhält die AkdÄ den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Die AkdÄ ist nach dem Arzneimittelgesetz (§ 62 AMG) stufenplanbeteiligt. Sie veranstaltet ärztliche Fortbildungsveranstaltungen bzw. wirkt an diesen mit.