Rp. Lexikon

Arzneimittelgesetz (AMG)

Das deutsche Arzneimittelgesetz regelt den Verkehr mit Arzneimitteln. Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sind tragende Forderungen des AMG und Basis einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung und der Arzneimittelsicherheit. Es gilt sowohl für Human- als auch für Tierarzneimittel und besteht aus 18 Abschnitten.

Wichtig sind u. a. folgende Abschnitte:

  • Begriffsbestimmungen (u. a. Definition des Arzneimittelbegriffes)
  • Allgemeine Anforderungen an Arzneimittel
  • Herstellung von Arzneimitteln
  • Zulassung und Registrierung von Fertigarzneimitteln
  • Abgabe von Arzneimitteln
  • Sicherung und Kontrolle der Qualität
  • Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
  • Überwachung