Verordnungsfähige Medizinprodukte
Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.
Alphabetische Suche über Produktbezeichnung
Produktauswahl
Bausch & Lomb Balanced Salt Solution
Medizinisch notwendige Fälle
Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer und intraokulärer Eingriffe.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
31. Dezember 2028
BD PosiFlush™ SP
Medizinisch notwendige Fälle
Ausschließlich zum Spülen von in-situ Gefäßzugangssystemen.
Darf nicht in einem sterilen Umfeld verwendet werden.Befristung der Verordnungsfähigkeit
20. Dezember 2027
BD PosiFlush™ XS
Medizinisch notwendige Fälle
Ausschließlich zum Spülen von in-situ Gefäßzugangssystemen.
Bei Verwendung aseptischer Technik in einem sterilen Feld verwendbar.Befristung der Verordnungsfähigkeit
20. Dezember 2027
belAir® NaCl 0,9 %
Medizinisch notwendige Fälle
Als isotone Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer isotonen Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
20. November 2027
BSS DISTRA-SOL
Medizinisch notwendige Fälle
Zur Spülung der Vorderkammer während Kataraktoperationen und anderen intraokularen Eingriffen
Befristung der Verordnungsfähigkeit
21. April 2027
BSS PLUSTM (Alcon)
Medizinisch notwendige Fälle
Als intraokulare Spüllösung bei chirurgischen Eingriffen im Auge, bei denen eine intraokulare Perfusion erforderlich ist.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
31. Dezember 2028
BSSTM STERILE SPÜLLÖSUNG (Alcon)
Medizinisch notwendige Fälle
Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer und intraokulärer Eingriffe.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
31. Dezember 2028