Zugriff auf ePA durch Krankenkasse
Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen und regelt unter anderem, wie Krankenkassen künftig auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen dürfen.1
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Krankenkassen künftig erweiterte Zugriffsrechte auf die ePA erhalten. Auf Basis der dort verfügbaren Behandlungsdaten sollen sie ihre Versicherten gezielt über passende Gesundheitsangebote informieren und so unter anderem die Prävention stärken.1 Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Krankenkassen personenbezogene Daten sowohl bei ihren Versicherten als auch bei anderen Stellen erheben und nutzen können, um beispielsweise gesundheitsfördernde Verhaltensänderungen zu unterstützen.2 Kritik an diesen Regelungen kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sie sieht die geplanten erweiterten Zugriffsrechte der Krankenkassen auf die Daten in der ePA kritisch.2
Uns hat interessiert, wie Sie die geplanten Zugriffsrechte der Krankenkasse auf die ePA-Daten beurteilen. Der Rp. Meinungsmonitor (n = 217)3 hat ergeben, dass die große Mehrheit die Nutzung der Daten durch die Krankenkassen negativ beurteilt.
Wie beurteilen Sie die geplanten Zugriffsrechte der Krankenkassen auf die ePA-Daten und die daraus resultierenden Maßnahmen?

2 KBV: Kein Zugriff der Krankenkassen auf ePA-Daten – KBV fordert Nachbesserungen am Digitalgesetz
3 Rp. Meinungsmonitor im Rp. Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 21.07.2026 bis 26.07.2026