Zugriff auf ePA durch Krankenkasse

      Rp. Meinungsmonitor     Digitali­sierung; ePA

Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesund­heits­wesen (GeDIG) soll die Digita­lisierung im Gesund­heits­wesen voran­bringen und regelt unter anderem, wie Kranken­kassen künftig auf die elektro­nische Patienten­akte (ePA) zugreifen dürfen.1

Nach den Plänen der Bundes­regierung sollen Kranken­kassen künftig erweiterte Zugriffs­rechte auf die ePA erhalten. Auf Basis der dort verfügbaren Behand­lungs­daten sollen sie ihre Versicherten gezielt über passende Gesund­heits­angebote infor­mieren und so unter anderem die Präven­tion stärken.1 Darüber hinaus ist vorge­sehen, dass Kranken­kassen personen­bezogene Daten sowohl bei ihren Ver­sicherten als auch bei anderen Stellen erheben und nutzen können, um beispiels­weise gesund­heits­fördernde Verhaltens­ände­rungen zu unter­stützen.2 Kritik an diesen Rege­lungen kommt von der Kassen­ärzt­lichen Bundes­verei­nigung (KBV). Sie sieht die geplanten erwei­terten Zugriffs­rechte der Kranken­kassen auf die Daten in der ePA kritisch.2

Uns hat interessiert, wie Sie die geplanten Zugriffs­rechte der Kranken­kasse auf die ePA-Daten beurteilen. Der Rp. Meinungs­monitor (n = 217)3 hat ergeben, dass die große Mehrheit die Nutzung der Daten durch die Kranken­kassen negativ beurteilt.

Wie beurteilen Sie die geplanten Zugriffs­rechte der Kranken­kassen auf die ePA-Daten und die daraus resultie­renden Maßnahmen?