Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Heilmitteln
Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind nicht nur bei Arzneimittelverordnungen ein Thema, auch Heilmittel können von ihnen betroffen sein, wenn die Verordnung von Physiotherapie, Ergotherapie etc. als unwirtschaftlich eingestuft wird oder nicht den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und des Heilmittelkatalogs entspricht.
Uns hat interessiert, ob Sie schon einmal von einer Prüfung oder einem Regress im Bereich Heilmittel betroffen waren. Der Rp. Meinungsmonitor (n = 164)1 hat ergeben, dass knapp ein Drittel bereits von einem oder mehreren Regressen im Heilmittelbereich betroffen war. Bei 39 % gab es dagegen noch keine Heilmittel-Prüfungen und Regresse.
Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Heilmitteln: ein Thema in Ihrer Praxis?
