Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Heilmitteln

      Rp. Meinungsmonitor     Wirtschaft­liche Ver­ord­nung

Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind nicht nur bei Arznei­mittel­verord­nungen ein Thema, auch Heil­mittel können von ihnen betroffen sein, wenn die Verord­nung von Physiotherapie, Ergo­therapie etc. als unwirt­schaft­lich eingestuft wird oder nicht den Vorgaben der Heil­mittel-Richtlinie und des Heil­mittel­katalogs entspricht.

Uns hat interessiert, ob Sie schon einmal von einer Prüfung oder einem Regress im Bereich Heil­mittel betroffen waren. Der Rp. Meinungs­monitor (n = 164)1 hat ergeben, dass knapp ein Drittel bereits von einem oder mehreren Regressen im Heil­mittel­bereich betroffen war. Bei 39 % gab es dagegen noch keine Heil­mittel-Prüfungen und Regresse.

Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Heilmitteln: ein Thema in Ihrer Praxis?