Tabakentwöhnung auf Kassenrezept

      Rp. Meinungsmonitor

Arznei­mittel zur Tabak­ent­wöhnung, wie zum Bei­spiel Nikotin­pflaster und -‍kaugummis, zählen grund­sätzlich zu den Life­style-Arznei­mitteln, die nicht von der Kranken­kasse bezahlt werden. Seit einem Jahr gibt es aber Aus­nahmen von dieser Regelung: Versicherte mit schwerer Tabak­ab­hängig­keit haben seit August 2025 einen An­spruch auf eine ein­malige Ver­sorgung mit apotheken­pflichtigen Arznei­mitteln zur Tabak­ent­wöhnung im Rahmen eines evidenz­basierten Ent­wöhnungs­programms. Eine Verordnung auf Kassen­rezept ist in diesen Fällen möglich.

Uns interessiert, ob Sie inzwischen von dieser Möglich­keit Gebrauch gemacht haben und Raucherinnen und Rauchern ent­sprechende Arznei­mittel ver­ordnet haben. Der Rp. Meinungs­monitor (n = 139)1 hat ergeben, dass 41 % bereits Arznei­mitteln zur Tabak­ent­wöhnung ver­ordnet haben: 18 % empfehlen dies aktiv, 13 % nur, wenn sie darauf ange­sprochen werden, und weitere 11 % nur in Aus­nahme­fällen. Mehr als die Hälfte der Befragten hat noch keine Arznei­mittel zur Tabak­ent­wöhnung verordnet.

Verordnen Sie Arznei­mittel zur Tabak­ent­wöhnung auf Kassen­rezept?