Tabakentwöhnung auf Kassenrezept
Arzneimittel zur Tabakentwöhnung, wie zum Beispiel Nikotinpflaster und -kaugummis, zählen grundsätzlich zu den Lifestyle-Arzneimitteln, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Seit einem Jahr gibt es aber Ausnahmen von dieser Regelung: Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit haben seit August 2025 einen Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen eines evidenzbasierten Entwöhnungsprogramms. Eine Verordnung auf Kassenrezept ist in diesen Fällen möglich.
Uns interessiert, ob Sie inzwischen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben und Raucherinnen und Rauchern entsprechende Arzneimittel verordnet haben. Der Rp. Meinungsmonitor (n = 139)1 hat ergeben, dass 41 % bereits Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung verordnet haben: 18 % empfehlen dies aktiv, 13 % nur, wenn sie darauf angesprochen werden, und weitere 11 % nur in Ausnahmefällen. Mehr als die Hälfte der Befragten hat noch keine Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnet.
Verordnen Sie Arzneimittel zur Tabakentwöhnung auf Kassenrezept?
