Praxis-Urlaub – Hälfte schließt Praxis für mindestens zwei Wochen

      Rp. Meinungsmonitor     Meine Praxis

Seit letzter Woche ist ganz Deutsch­land in den Sommer­ferien und viele verab­schieden sich in den wohl­verdienten Sommer­urlaub. Wer als Vertrags­ärztin oder ‑arzt eine eigene Praxis betreibt, muss sich für die Abwesen­heit eine Vertre­tung organi­sieren und die Patien­tinnen und Patienten infor­mieren. Ab einer Abwesen­heit von 7 Kalender­tagen in Folge muss diese bei der zustän­digen KV angezeigt werden. Uns hat interessiert, ob Sie ihre Praxis in den Sommer­ferien schließen. Der Rp. Meinungs­monitor (n = 287)1 hat ergeben, dass unge­fähr die Hälfte der Befragten ihre Praxis in den Ferien für zwei oder mehr Wochen schließen.