Praxis-Urlaub – Hälfte schließt Praxis für mindestens zwei Wochen
Seit letzter Woche ist ganz Deutschland in den Sommerferien und viele verabschieden sich in den wohlverdienten Sommerurlaub. Wer als Vertragsärztin oder ‑arzt eine eigene Praxis betreibt, muss sich für die Abwesenheit eine Vertretung organisieren und die Patientinnen und Patienten informieren. Ab einer Abwesenheit von 7 Kalendertagen in Folge muss diese bei der zuständigen KV angezeigt werden. Uns hat interessiert, ob Sie ihre Praxis in den Sommerferien schließen. Der Rp. Meinungsmonitor (n = 287)1 hat ergeben, dass ungefähr die Hälfte der Befragten ihre Praxis in den Ferien für zwei oder mehr Wochen schließen.
