Arzneimittelvereinbarungen

      Umfrageergebnis     Wirtschaft­liche Ver­ord­nung

Für das Jahr 2024 haben bereits einige Kassen­ärztliche Vereini­gungen (KVen) ihre Vorgaben für die wirt­schaft­liche Verordnungs­weise von Arznei­mitteln aktualisiert. In den Arznei­mittel­verein­barungen werden neben den regionalen Ausgaben­volumen auch Wirt­schaft­lichkeits­ziele für die Arznei­mittel­versorgung festgelegt. Diese können Bestandteil von Wirt­schaft­lich­keits­prüfungen sein.

Die Umfrage des DeutschenArztPortals1 (n = 206) in der letzten Woche hat ergeben, dass zwei Drittel der Befragten mit den aktuellen Vorgaben ihrer KV zur wirt­schaft­lichen Verord­nung von Arznei­mitteln gemäß Arznei­mittel­verein­barung bzw. anderen Ziel­verein­barungen nicht vertraut sind.

Umfrage des DeutschenArztPortals: „Sind Ihnen die aktuellen Vorgaben Ihrer KV zur wirtschaftlichen Verord­nung von Arznei­mitteln gemäß Arznei­mittelverein­barung bzw. anderen Ziel­verein­barungen vertraut?“