Mehrheit kennt KBV-Medikationskatalog nicht
Der KBV-Medikationskatalog soll Ärztinnen und Ärzte bei einer evidenzbasierten und wirtschaftlichen Verordnungsentscheidung unterstützen. Dazu stuft er die in verschiedenen Indikationen zugelassenen Wirkstoffe in die Kategorien „Standard“, „Reserve“ und „nachrangig zu verordnend“ ein. Der KBV-Medikationskatalog steht für 14 verschiedene Indikationen zur Verfügung. Die aktuelle Version für 2026 kann auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung heruntergeladen werden. Die Informationen finden sich zudem in der Praxissoftware. Hier werden die Wirkstoffe in einem Ampelsystem dargestellt. In einigen KV-Regionen werden zudem Wirtschaftlichkeitsziele auf Grundlage des KBV-Medikationskatalogs vereinbart.1
Der Rp. Meinungsmonitor (n = 116)2 hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der Befragten den KBV-Medikationskatalog nicht kennen. Lediglich 20 % kennen und berücksichtigen ihn.
Kennen Sie den KBV-Medikationskatalog und berücksichtigen Sie dessen Wirkstoffeinstufung im Alltag?

1 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Themenseite Medikationskatalog (https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arzneimittel/medikationskatalog, zuletzt aufgerufen am 11.02.2026)
2 Rp. Meinungsmonitor im Rp. Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 17.02.2026 bis 22.02.2026