Mehrheit kennt KBV-Medikationskatalog nicht

      Rp. Meinungsmonitor     Arznei­mittel

Der KBV-Medika­tions­katalog soll Ärztinnen und Ärzte bei einer evidenz­basierten und wirt­schaft­lichen Verord­nungs­ent­schei­dung unter­stützen. Dazu stuft er die in verschie­denen Indika­tionen zuge­lassenen Wirk­stoffe in die Kategorien „Standard“, „Reserve“ und „nach­rangig zu verord­nend“ ein. Der KBV-Medika­tions­katalog steht für 14 verschie­dene Indika­tionen zur Verfügung. Die aktuelle Version für 2026 kann auf der Seite der Kassen­ärzt­lichen Bundes­vereini­gung herunter­geladen werden. Die Informa­tionen finden sich zudem in der Praxis­software. Hier werden die Wirk­stoffe in einem Ampel­system dargestellt. In einigen KV-Regionen werden zudem Wirt­schaft­lich­keits­ziele auf Grund­lage des KBV-Medikations­katalogs vereinbart.1

Der Rp. Meinungsmonitor (n = 116)2 hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der Befragten den KBV-Medikations­katalog nicht kennen. Lediglich 20 % kennen und berück­sichtigen ihn.

Kennen Sie den KBV-Medikationskatalog und berücksichtigen Sie dessen Wirkstoff­einstufung im Alltag?

1 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Themenseite Medikationskatalog (https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arzneimittel/medikationskatalog, zuletzt aufgerufen am 11.02.2026)
2 Rp. Meinungsmonitor im Rp. Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 17.02.2026 bis 22.02.2026