Mehrheit hat bereits DiGA verordnet

      Rp. Meinungsmonitor     DiGA

Die Bedeutung von digitalen Gesund­heits­anwen­dungen (DiGA) in der Ver­sor­gung wächst. Sie können helfen, Erkran­kungen besser zu erkennen und zu über­wachen, Therapien zu begleiten und Patien­tinnen und Patienten im Alltag zu unter­stützen. Zwischen Sep­tember 2020 und Dezem­ber 2025 wurden insgesamt 1,6 Millionen DiGA nach ärztlicher Verord­nung oder Geneh­migung von den Kranken­kassen in Anspruch genommen. Im Ver­gleich zum Vor­jahr stieg die Inanspruch­nahme um 63 %.1, 2 Seit kurzem können DiGA wie Arznei­mittel elektro­nisch ver­ordnet werden, wenn das Praxis­verwaltungs­system dies unter­stützt. Eine Verord­nung auf Muster 16 ist aber weiterhin möglich.3 Der Rp. Meinungsmonitor (n = 147)4 hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der Befragten schon DiGA verordnet haben. Knapp ein Drittel hat dies noch nicht getan und plant es auch für die Zukunft nicht.

Haben Sie bereits DiGA verordnet?

1 Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands vom 08.04.2026 „DiGA wachsen – Qualität und Preis müssen Schritt halten“

2 Pressemeldung von Pharma Deutschland vom 09.04.2026 „Bericht des GKV-SV bestätigt den wachsenden Mehrwert von DiGA“

3 KBV-PraxisNachrichten vom 12.03.2026 „Digitale Gesundheitsanwendungen: Elektronische Verordnung startet freiwillig“

4 Rp. Meinungsmonitor im Rp. Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 28.04. bis 03.05.2026