Mehrheit hat bereits DiGA verordnet
Die Bedeutung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Versorgung wächst. Sie können helfen, Erkrankungen besser zu erkennen und zu überwachen, Therapien zu begleiten und Patientinnen und Patienten im Alltag zu unterstützen. Zwischen September 2020 und Dezember 2025 wurden insgesamt 1,6 Millionen DiGA nach ärztlicher Verordnung oder Genehmigung von den Krankenkassen in Anspruch genommen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Inanspruchnahme um 63 %.1, 2 Seit kurzem können DiGA wie Arzneimittel elektronisch verordnet werden, wenn das Praxisverwaltungssystem dies unterstützt. Eine Verordnung auf Muster 16 ist aber weiterhin möglich.3 Der Rp. Meinungsmonitor (n = 147)4 hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der Befragten schon DiGA verordnet haben. Knapp ein Drittel hat dies noch nicht getan und plant es auch für die Zukunft nicht.
Haben Sie bereits DiGA verordnet?

1 Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands vom 08.04.2026 „DiGA wachsen – Qualität und Preis müssen Schritt halten“
2 Pressemeldung von Pharma Deutschland vom 09.04.2026 „Bericht des GKV-SV bestätigt den wachsenden Mehrwert von DiGA“
3 KBV-PraxisNachrichten vom 12.03.2026 „Digitale Gesundheitsanwendungen: Elektronische Verordnung startet freiwillig“
4 Rp. Meinungsmonitor im Rp. Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 28.04. bis 03.05.2026