Mehrheit hält nichts von Teilzeit-AU
Mit dem geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll auch eine Teil-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschlossen werden. Versicherte, die voraussichtlich länger als vier Wochen arbeitsunfähig sein werden, können freiwillig zu 25, 50 oder 75 % weiterarbeiten, wenn die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt und der Arbeitgeber zustimmen.
Kritik an der geplanten neuen Regelung kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Um eine kluge Entscheidung treffen zu können, müsste sich die Ärztin bzw. der Arzt beim Arbeitgeber über die genauen Arbeitsbedingungen vor Ort erkundigen, sagt der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Dies sei nicht leistbar und unangemessen.1
Der Rp. Meinungsmonitor (n = 172)2 hat ergeben, dass ein Drittel eine Teilzeit-AU grundsätzlich für keine gute Idee hält. Weitere 28 % halten dies für Praxen für nicht leistbar.
Teilzeit-AU: eine gute Idee?

1 Kassenärztliche Bundesvereinigung, PraxisNachrichten vom 28.05.2026 „Hofmeister: Der Aufwand für die Teilzeit-AU ist vollkommen unleistbar“
2 Rp. Meinungsmonitor im Rp. Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 09.06. bis 14.06.2026