Mehrheit hält nichts von Teilzeit-AU

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Mit dem geplanten GKV-Finanz­stabi­li­sie­rungs­gesetz soll auch eine Teil-Arbeits­unfähig­keits­beschei­ni­gung beschlossen werden. Versicherte, die voraus­sichtlich länger als vier Wochen arbeits­unfähig sein werden, können frei­willig zu 25, 50 oder 75 % weiterarbeiten, wenn die behan­delnde Ärztin bzw. der behan­delnde Arzt und der Arbeit­geber zustimmen.

Kritik an der geplanten neuen Rege­lung kommt von der Kassen­ärzt­lichen Bundes­vereini­gung: Um eine kluge Ent­schei­dung treffen zu können, müsste sich die Ärztin bzw. der Arzt beim Arbeit­geber über die genauen Arbeits­bedin­gungen vor Ort erkundigen, sagt der stell­ver­tre­tende KBV-Vorstands­vorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Dies sei nicht leistbar und unange­messen.1

Der Rp. Meinungsmonitor (n = 172)2 hat ergeben, dass ein Drittel eine Teilzeit-AU grund­sätz­lich für keine gute Idee hält. Weitere 28 % halten dies für Praxen für nicht leistbar.

Teilzeit-AU: eine gute Idee?

1 Kassenärztliche Bundesvereinigung, PraxisNachrichten vom 28.05.2026 „Hofmeister: Der Aufwand für die Teilzeit-AU ist vollkommen unleistbar“
2 Rp. Meinungsmonitor im Rp. Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 09.06. bis 14.06.2026