Mehrheit für ärztliches Dispensierrecht
Bisher gilt: Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Arzneimittel direkt an Patientinnen und Patienten aushändigen. Ein neuer Entwurf zur Notfallreform sieht nun eine Ausnahme vor: Notdienstpraxen von Integrierten Notfallzentren könnten demnach in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen Medikamente abgeben dürfen. Dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband geht dieser Vorschlag nicht weit genug. Er kritisiert, dass der Vorschlag auf Notdienstpraxen beschränkt sei, der Bereitschaftsdienst aber außen vor bleibe. Gefordert wird die Einführung eines grundsätzlichen Dispensierrechts im Notdienst.1
Der Rp. Meinungsmonitor (n = 272) hat ergeben, dass 62 % sich grundsätzlich die Möglichkeit der Arzneimittelabgabe wünschen. 29 % wünschen sich dies für den Notdienst.
Sollten Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Fällen Arzneimittel abgegeben dürfen?
