Mehrheit für ärztliches Dispensierrecht

      Rp. Meinungsmonitor     Arznei­mittel

Bisher gilt: Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Arznei­mittel direkt an Patien­tinnen und Patienten aus­händigen. Ein neuer Entwurf zur Not­fall­reform sieht nun eine Aus­nahme vor: Not­dienst­praxen von Inte­grierten Not­fall­zentren könnten demnach in Zukunft unter bestimmten Voraus­setzungen Medika­mente ab­geben dürfen. Dem Hausärztinnen- und Hausärzte­verband geht dieser Vor­schlag nicht weit genug. Er kritisiert, dass der Vor­schlag auf Not­dienst­praxen beschränkt sei, der Bereit­schafts­dienst aber außen vor bleibe. Gefordert wird die Ein­führung eines grund­sätzlichen Dispensier­rechts im Notdienst.1

Der Rp. Meinungs­monitor (n = 272) hat ergeben, dass 62 % sich grund­sätzlich die Möglich­keit der Arznei­mittel­abgabe wünschen. 29 % wünschen sich dies für den Not­dienst.

Sollten Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Fällen Arzneimittel abgegeben dürfen?