Leistungskürzungen wegen Spargesetz
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kommen auf Praxen große Einschnitte zu. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sollen allein im nächsten Jahr rund drei Milliarden Euro im ambulanten Bereich eingespart werden. Auf der Liste der Einsparungen stehen u. a. extrabudgetäre Vergütungen für viele Untersuchungen und Behandlungen sowie die Vergütungsregeln für die sogenannten TSVG-Fälle. Die KBV geht davon aus, dass u. a. weniger Termine für Patientinnen und Patienten angeboten werden können. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen erklärt, dass es für Praxen eine Herausforderung werde, die Kürzungen zu identifizieren und zu gewährleisten, dass „eben nicht Leistungen erbracht werden, die über das vergütete Maß hinausgehen“.1
Uns hat interessiert, ob Sie in Ihrer Praxis Leistungen kürzen werden. Der Rp. Meinungsmonitor (n = 352)2 hat ergeben, dass eine große Mehrheit von 84 % davon ausgeht, Leistungen in der Praxis zu kürzen.

2 Rp. Meinungsmonitor im Rp. Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 18.08.2026 bis 23.08.2026