Leistungskürzungen wegen Spargesetz

      Rp. Meinungsmonitor     Meine Praxis

Mit dem GKV-Beitrags­satz­stabi­li­sie­rungs­gesetz kommen auf Praxen große Ein­schnitte zu. Laut Kassen­ärzt­licher Bundes­vereinigung (KBV) sollen allein im nächsten Jahr rund drei Milliarden Euro im ambulanten Bereich eingespart werden. Auf der Liste der Ein­spa­run­gen stehen u. a. extra­budge­täre Ver­gü­tungen für viele Unter­suchungen und Behand­lungen sowie die Ver­gütungs­regeln für die soge­nannten TSVG-Fälle. Die KBV geht davon aus, dass u. a. weniger Termine für Patien­tinnen und Patienten ange­boten wer­den können. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen erklärt, dass es für Praxen eine Heraus­forde­rung werde, die Kür­zungen zu identi­fi­zieren und zu gewähr­leisten, dass „eben nicht Leistungen erbracht werden, die über das ver­gütete Maß hinaus­gehen“.1

Uns hat interessiert, ob Sie in Ihrer Praxis Leistungen kürzen werden. Der Rp. Meinungsmonitor (n = 352)2 hat ergeben, dass eine große Mehrheit von 84 % davon ausgeht, Leistungen in der Praxis zu kürzen.