Kein einheitliches Bild bei der DiGA-Verordnung

      Umfrageergebnis     DiGA

Bereits seit über drei Jahren stehen digitale Gesundheits­anwendungen (DiGA) zur Verfügung, die zulasten der gesetz­lichen Kranken­versicherung verordnet werden können. Die verordnungs­fähigen Apps werden im DiGA-Verzeichnis aufgelistet – hier finden sich aktuell fast 50 DiGA aus den unter­schied­lichsten Anwendungs­gebieten.

Eine Umfrage des DeutschenArztPortals1 (n = 282) zeigt, dass ein Viertel der Befragten schon häufiger und ein weiteres Viertel in Einzel­fällen DiGA verordnet hat. 27 % haben dies bisher noch nicht getan und 23 % planen es auch nicht für die Zukunft.  

Umfrage des DeutschenArztPortals: „Haben Sie bereits digitale Gesundheits­anwendungen verordnet?“