KBV-Medikationskatalog ist vielen Ärzten nicht bekannt

      Umfrageergebnis     Wirtschaft­liche Ver­ord­nung


Der KBV-Medikationskatalog soll Ärzte bei einer evidenzbasierten, sicheren und indikationsgerechten Verordnungs­entscheidung unterstützen. Dazu stuft er die in verschiedenen Indikationen zugelassenen Wirkstoffe in die Kategorien „Standard“, „Reserve“ und „nachrangig zu verordnend“ ein. In einigen KV-Regionen werden Wirtschaftlich­keitsziele auf Grundlage des KBV-Medikations­katalogs vereinbart.

Der KBV-Medikations­katalog ist vielen Ärzten nicht bekannt: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals1 gaben 66 % der teilnehmenden Ärzte (N = 339) an, dass sie den Medikations­katalog nicht kennen. Weitere 20 % der Teilnehmer kennen den Medikations­katalog zwar, berücksichtigen ihn aber nicht.