Homöopathie als Kassenleistung – fast zwei Drittel sind für Streichung

      Umfrageergebnis     Arznei­mittel

Aktuell erstatten viele Kranken­kassen Homöo­pathika als freiwillige Satzungs­leistung. 2021 haben die gesetz­lichen Kranken­versiche­rungen rund 22 Millionen Euro für homöo­pathische und anthropo­sophische Präparate ausgegeben.1

Bundesgesundheits­minister Karl Lauterbach plant nun, Homöo­pathika auch als Satzungs­leistung der Kranken­kassen zu streichen. Aus Sicht des Ministers sei die Homöo­pathie eine Leistung, die keinen medizi­nischen Nutzen auf der Grund­lage des wissen­schaft­lichen Sach­stands bringe. Eine solche Leistung solle auch nicht bezahlt werden.1

Eine Umfrage des DeutschenArztPortals2 (n = 951) hat ergeben, dass fast zwei Drittel der Befragten für eine Abschaffung von Homöo­pathika als Kassen­leistung sind, während ca. ein Drittel diese Streichung nicht befür­worten würde.

Umfrage des DeutschenArztPortals: „Sollen Homöopathika als Kassenleistung gestrichen werden?“