Grünes Rezept häufig eingesetzt

      Umfrageergebnis     Meine Praxis

Für Erwachsene sind nicht verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel bis auf wenige Ausnahmen, die Sie in Anlage I der Arznei­mittel-Richt­linie (sogenannte OTC-Übersicht) finden, nicht zulasten der gesetz­lichen Kranken­versicherung verordnungs- und erstattungs­fähig. Gerade bei leichteren Erkran­kungen kann der Einsatz von OTC-Arzneimitteln durchaus sinnvoll sein. Ärzte können eine solche Therapie empfehlen, zum Beispiel durch Verord­nung auf einem Grünen Rezept.

Uns hat interessiert, ob Sie Ihren Patienten OTC-Arznei­mittel empfehlen, die diese dann selbst erwerben müssen. Die Umfrage mit dieser Frage­stellung1 (n = 281) hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Teilnehmer (59 %), wann immer es medizinisch sinnvoll ist, ein Grünes Rezept ausstellt. 9 % empfehlen dagegen grund­sätzlich keine OTC-Arznei­mittel.

Umfrage des DeutschenArztPortals: „Empfehlen Sie Ihren Patienten OTC-Arzneimittel, die diese dann selbst erwerben müssen?“