Cannabisblüten auf Kassenrezept
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gehen auch einige Änderungen bei der Verordnung von Arzneimitteln einher. So können Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden. Dabei sind auch keine Ausnahmen für bereits laufende Therapien vorgesehen. Eine Weiterverordnung von Cannabisblüten ist seitdem nur noch auf einem Privatrezept möglich. Auch bei anderen cannabishaltigen Rezepturen gibt es Änderungen. Hier muss nun vor der Verordnung ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem cannabishaltigen Fertigarzneimittel durchgeführt werden.
Uns hat interessiert, wie Sie auf das Aus für Cannabisblüten auf Kassenrezept reagieren. Der Rp. Meinungsmonitor (n = 111)1 hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der Befragten keine Cannabis-Blüten verordnen. 30 % werden diese nun auf Privatrezept verordnen.
Aus für Cannabisblüten auf Rezept – wie werden Sie vorgehen?
