Cannabisblüten auf Kassenrezept

      Rp. Meinungsmonitor     Arznei­mittel; Korrekte Verord­nung

Mit dem GKV-Beitrags­satz­stabilisierungs­gesetz gehen auch einige Ände­run­gen bei der Verord­nung von Arznei­mitteln einher. So können Cannabis­blüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden. Dabei sind auch keine Aus­nahmen für bereits laufende Thera­pien vorgesehen. Eine Weiter­ver­ord­nung von Cannabis­blüten ist seitdem nur noch auf einem Privat­rezept möglich. Auch bei anderen cannabis­haltigen Rezep­turen gibt es Ände­rungen. Hier muss nun vor der Verord­nung ein sechs­monatiger Therapie­versuch mit einem cannabis­haltigen Fertig­arznei­mittel durch­geführt werden.

Uns hat interessiert, wie Sie auf das Aus für Cannabis­blüten auf Kassen­rezept reagieren. Der Rp. Meinungs­monitor (n = 111)1 hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der Befragten keine Cannabis-Blüten verordnen. 30 % werden diese nun auf Privat­rezept verordnen.

Aus für Cannabisblüten auf Rezept – wie werden Sie vorgehen?