Biologika-Austausch in der Apotheke
Im Dezember hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Mit dem neuen § 40c wird festgelegt, dass biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biologika) seit dem 1. April 2026 – analog zu den Generika – in Apotheken ausgetauscht werden, sofern definierte Kriterien zu Anwendungsgebiet, Applikationsart, Wirkstärke, Packungsgröße und Darreichungsform erfüllt sind.
Uns hat interessiert, was sie von der Einführung des verpflichtenden Austauschs halten.
Der Rp. Meinungsmonitor (n = 159)1 hat ergeben, dass knapp ein Drittel den Austausch für fachlich vertretbar, sinnvoll und wirtschaftlich hält, während insgesamt 51 % ihn kritisch sehen (28 % eher kritisch und 23 % sehr kritisch).
Wie stehen Sie grundsätzlich zur Einführung des verpflichtenden Austauschs von Biologika in der Apotheke?
