Biologika-Aus­tausch in der Apotheke

      Rp. Meinungsmonitor     Biolo­gika

Im Dezem­ber hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) eine Ergän­zung der Arznei­mittel-Richt­linie beschlossen. Mit dem neuen § 40c wird fest­gelegt, dass bio­technologisch herge­stellte Arznei­mittel (Biologika) seit dem 1. April 2026 – analog zu den Generika – in Apotheken ausge­tauscht werden, sofern definierte Kriterien zu An­wendungs­gebiet, Appli­kations­art, Wirk­stärke, Packungs­größe und Dar­reichungs­form erfüllt sind.

Uns hat interes­siert, was sie von der Ein­führung des ver­pflich­tenden Aus­tauschs halten.

Der Rp. Meinungs­monitor (n = 159)1 hat ergeben, dass knapp ein Drittel den Aus­tausch für fach­lich ver­tret­bar, sinn­voll und wirt­schaft­lich hält, während ins­ge­samt 51 % ihn kritisch sehen (28 % eher kritisch und 23 % sehr kritisch).

 

Wie stehen Sie grund­sätzlich zur Ein­führung des ver­pflichtenden Aus­tauschs von Bio­logika in der Apo­theke?