Aut-idem-Kreuz
Apotheken müssen vorrangig rabattierte oder preisgünstige wirkstoffgleiche Arzneimittel abgeben. Ab April gilt die Austauschpflicht auch für Biologika. Durch ein Aut-idem-Kreuz kann bei der Verordnung deutlich gemacht werden, dass ein solcher Austausch in der Apotheke unterbleiben soll. Aus wirtschaftlichen Gründen sollte das Aut-idem-Kreuz aber nur in begründeten Einzelfällen gesetzt werden. Informationen zum Aut-idem Kreuz finden Sie auch auf der Praxishilfe „Aut-idem-Kreuz“. Der Meinungsmonitor (n = 100) hat ergeben, dass Unverträglichkeiten bzw. Allergien gefolgt vom Patientenwunsch die häufigsten Gründe für das Setzen des Aut-idem-Kreuzes darstellen.