50 % von Regress betroffen
Prüfverfahren können nicht nur nervenaufreibend und zeitaufwendig sein, sondern im schlimmsten Fall auch mit einer finanziellen Nachforderung (Regress) enden. Bei Arzneimittelverordnungen sind Ärztinnen und Ärzte besonders von Einzelfallprüfungen betroffen, während statistische Prüfungen, wie Richtgrößen-, Durchschnittswerte- oder Zielquotenprüfungen, eher seltener zu Regressen führen. Uns interessiert, wie in den letzten 12 Monaten die Lage bei Ihnen war. Der Rp. Meinungsmonitor (n = 193)1 hat ergeben, dass die Hälfte der Befragten in den letzten 12 Monaten von einem Regress betroffen waren.
Waren Sie in den letzten 12 Monaten von einem Arzneimittelregress betroffen?
