50 % von Regress betroffen

      Rp. Meinungsmonitor     Regress in der Praxis

Prüfverfahren können nicht nur nerven­aufreibend und zeit­auf­wendig sein, sondern im schlimmsten Fall auch mit einer finanziellen Nach­forderung (Regress) enden. Bei Arznei­mittel­ver­ord­nun­gen sind Ärztinnen und Ärzte besonders von Einzel­fall­prüfungen betroffen, während statistische Prü­fungen, wie Richt­größen-, Durch­schnitts­werte- oder Ziel­quoten­prüfungen, eher seltener zu Regressen führen. Uns interessiert, wie in den letzten 12 Monaten die Lage bei Ihnen war. Der Rp. Meinungs­monitor (n = 193)1 hat ergeben, dass die Hälfte der Befragten in den letzten 12 Monaten von einem Regress betroffen waren.

Waren Sie in den letzten 12 Monaten von einem Arzneimittelregress betroffen?