Zunehmende Inanspruchnahme vertragsärztlicher Leistungen bis 2030

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Das Zentralinstitut für die kassen­ärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) prognostiziert in einer aktuellen Studie für das Jahr 2030 eine steigende Nachfrage nach vertrags­ärztlichen Leistungen. Trotz der voraussichtlich gleich­bleibenden Gesamt­bevölkerungs­zahl in Deutsch­land bis 2035 wird der demo­grafische Wandel – mit einer deutlichen Zunahme älterer Menschen über 60 Jahre – zu einer erhöhten Nachfrage bei Fach­bereichen wie Augenheilkunde, Innere Medizin und Urologie führen. Als Daten­grundlage dienten die vertrags­ärztliche Abrechnungs­daten von 2011 bis 2019, dem letzten vorpande­mischen Jahr. Dieser Beobachtungs­zeitraum ermöglicht die Berücksichtigung von bereits bestehenden Entwicklungs­trends für die Prognose 2030.

Alternde Bevölkerung trifft auf alternde Vertragsärzte

So stieg 2011–2019 beispiels­weise der Anteil der GKV-Versicherten, die eine psycho­therapeu­tische Behandlung in Anspruch nahmen, deutlich von 2,5 auf 3,5 %, bei einer gleichzeitigen Zunahme der GKV-Versicherten um etwa 3,7 Millionen. Unter Berück­sichtigung dieses Trends wird eine stark gestiegene Nachfrage nach psycho­therapeu­tischen Behand­lungen (+23 %) für 2030 prognostiziert. Nicht ganz so stark, aber immer noch deutlich fällt die gesteigerte Inanspruch­nahme bei Urologen (+8 %), Fachinternisten (+8 %) sowie Augen- und HNO-Ärzten (jeweils +5 %) aus. Dabei wird die steigende Nachfrage verstärkt auf den städtischen Raum entfallen, da dort die Bevölkerungs­zahl leicht ansteigt, während sie im ländlichen Raum abnimmt. Gleichzeitig werden in den nächsten Jahren mehr Vertrags­ärzte in Rente gehen, als dies in den letzten zwei Jahrzehnten der Fall war. Dadurch dürfte der Druck durch den ohnehin steigenden Versorgungs­bedarf weiter zunehmen. Die Studie selbst, die in Kürze veröffent­licht wird, soll als Hilfe­stellung für die zukünftige Bedarfs­planung dienen.

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Quelle: https://www.zi.de/detailansicht/zi-stellt-projektion-zur-inanspruchnahme-der-vertragsaerztlichen-versorgung-bis-2030-vor (abgerufen am 14.02.23)