Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzeimitteln: Erste KVen haben Vorgaben für 2023 veröffentlicht

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Seit 2017 können die Prüfmethoden in jeder KV-Region unterschiedlich sein. Neben den Prüf­verein­barungen, die über mehrere Jahre gültig bleiben können, gibt es auch Verein­barungen, die jedes Jahr aktualisiert werden. Dazu zählen die Arznei­mittel­verein­barungen. Sie werden zwischen der Kassen­ärztlichen Vereinigung und den Landes­verbänden der Kranken­kassen und Ersatz­kassen auf Landes­ebene geschlossen und treffen jahres­bezogen Regelungen zum Ausgaben­volumen und zu Wirtschaft­lichkeits­zielen für die Arznei­mittel­versorgung.

Für das Jahr 2023 wurden bereits die ersten Arznei­mittel­verein­barungen veröffentlicht, darunter die der KVen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe, Sachsen und Thüringen.

Weitere Informationen sowie Links zu den Vereinbarungen finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.