Wirtschaftlich verordnen – Tipps für die Praxis
Entlassmedikation genau prüfen

Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus ist es wichtig (und auch in der Arzneimittel-Richtlinie festgelegt), dass eine durchgehende Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln nach dem Krankenhausaufenthalt sichergestellt ist. Dabei sind Informationen über die medikamentöse Therapie bei Entlassung und insbesondere über neu verordnete Arzneimittel für die ambulante Weiterbehandlung unabdingbar.
Die Verantwortung für ein ausgestelltes Rezept trägt die verordnende Ärztin bzw. der verordnende Arzt. Dies gilt auch für die Übernahme einer Krankenhaus-Entlassmedikation. Bei einer im Krankenhaus angesetzten Therapie sollte vor der Weiterverordnung z. B. immer überprüft werden, ob das Medikament zulassungsgerecht eingesetzt wird. Ggf. sollte hier vor der Weiterverordnung eine Genehmigung zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingeholt werden. Auch eine Umstellung auf kostengünstigere Präparate sollte ggf. geprüft werden.
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