Wirtschaftlich verordnen – Tipps für die Praxis

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Entlassmedikation genau prüfen

Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus ist es wichtig (und auch in der Arznei­mittel-Richt­linie festgelegt), dass eine durch­gehende Versor­gung der Versicherten mit Arznei­mitteln nach dem Kranken­haus­aufenthalt sichergestellt ist. Dabei sind Informa­tionen über die medika­mentöse Therapie bei Entlassung und insbesondere über neu verordnete Arznei­mittel für die ambulante Weiter­behandlung unabdingbar.

Die Verantwortung für ein ausgestelltes Rezept trägt die verordnende Ärztin bzw. der verordnende Arzt. Dies gilt auch für die Übernahme einer Kranken­haus-Entlass­medikation. Bei einer im Kranken­haus angesetzten Therapie sollte vor der Weiter­verordnung z. B. immer überprüft werden, ob das Medikament zulassungs­gerecht eingesetzt wird. Ggf. sollte hier vor der Weiter­verordnung eine Genehmigung zur Kosten­übernahme bei der Kranken­kasse eingeholt werden. Auch eine Umstellung auf kosten­günstigere Präparate sollte ggf. geprüft werden.

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