Wirtschaftlich verordnen – Tipps für die Praxis
Tipp 3: die OTC-Übersicht
Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (sogenannte OTC-Präparate) sind grundsätzlich von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Es gibt aber einige Ausnahmen, die abschließend in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (der sogenannten OTC-Übersicht) aufgelistet sind. Nur diese apothekenpflichtigen Arzneimittel können in den genannten Ausnahmefällen mit Begründung auch für Erwachsene zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Wichtig dabei: Dokumentieren Sie den zutreffenden Ausnahmefall individuell in der Patientenakte. Auf der Verordnung ist die Angabe der Diagnose dagegen nicht erforderlich.
Informationen zur OTC-Übersicht finden Sie auf dem DeutschenArztPortal und beim Gemeinsamen Bundesausschuss.