Wirtschaftlich verordnen – Tipps für die Praxis

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Tipp 3: die OTC-Übersicht

Apothekenpflichtige, nicht ver­schrei­bungs­pflichtige Arznei­mittel (sogenannte OTC-Präparate) sind grund­sätz­lich von der Verord­nungs­fähigkeit zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Es gibt aber einige Aus­nahmen, die abschließend in Anlage I der Arznei­mittel-Richt­linie (der soge­nannten OTC-Übersicht) aufgelistet sind. Nur diese apo­theken­pflichtigen Arznei­mittel können in den genannten Aus­nahme­fällen mit Begründung auch für Erwachsene zulasten der gesetz­lichen Kranken­versi­cherung verordnet werden. Wichtig dabei: Doku­men­tieren Sie den zutreffenden Aus­nahme­fall individuell in der Patienten­akte. Auf der Verord­nung ist die Angabe der Diagnose dagegen nicht erforderlich.

Informationen zur OTC-Übersicht finden Sie auf dem DeutschenArztPortal und beim Gemeinsamen Bundesausschuss.

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» Zum Gemeinsamen Bundesausschuss