Wirtschaftlich verordnen – Tipps für die Praxis

      Newsletterbeitrag     Wirtschaft­liche Ver­ord­nung

In unserer neuen Serie geben wir Ihnen in regel­mäßigen Abständen hilfreiche Tipps zur wirt­schaft­lichen Verord­nung von Arzneimitteln.

Tipp 2: Das Aut-idem-Kreuz

Mit dem Aut-idem-Kreuz machen Sie deutlich, dass das verord­nete Arznei­mittel in der Apotheke nicht durch ein rabattiertes oder preis­günstiges Arznei­mittel ersetzt werden darf. Ein Aut-idem-Kreuz sollte nur in medizi­nisch begrün­deten Einzel­fällen gesetzt werden. Dies kann zum Beispiel bei Aller­gien gegen einen der Hilfs­stoffe der Fall sein oder bei beson­deren Anfor­de­rungen an das Arznei­mittel (z. B. Teil­bar­keit, Sonden­gängig­keit). Die Gründe für das Setzen des Aut-idem-Kreuzes sollten in der Patienten­akte dokumen­tiert werden.

Weiterführende Informa­tionen zum Thema fasst die Praxishilfe „Aut-idem-Kreuz“ für Sie zusammen.

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