Wirtschaftlich verordnen – Tipps für die Praxis
In unserer neuen Serie geben wir Ihnen in regelmäßigen Abständen hilfreiche Tipps zur wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln.
Tipp 2: Das Aut-idem-Kreuz
Mit dem Aut-idem-Kreuz machen Sie deutlich, dass das verordnete Arzneimittel in der Apotheke nicht durch ein rabattiertes oder preisgünstiges Arzneimittel ersetzt werden darf. Ein Aut-idem-Kreuz sollte nur in medizinisch begründeten Einzelfällen gesetzt werden. Dies kann zum Beispiel bei Allergien gegen einen der Hilfsstoffe der Fall sein oder bei besonderen Anforderungen an das Arzneimittel (z. B. Teilbarkeit, Sondengängigkeit). Die Gründe für das Setzen des Aut-idem-Kreuzes sollten in der Patientenakte dokumentiert werden.
Weiterführende Informationen zum Thema fasst die Praxishilfe „Aut-idem-Kreuz“ für Sie zusammen.