Wirtschaftlich verordnen – Tipp 4

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Einzelfallprüfanträge vermeiden: Auch auf die Dosierung achten!

Fachinformationen enthalten nicht nur Informa­tionen zum zugelassenen Anwen­dungs­gebiet eines Arznei­mittels, sondern auch zur Dosierung. Je nach Arznei­mittel wird in der Fach­infor­ma­tion entweder eine Tages­maximal­dosis (Höchst­grenze der Dosierung) oder eine empfohlene Tages­höchst­dosis angegeben. Wird diese Grenze über­schritten, kann es zu einem Einzel­fall­prüf­antrag und im schlimmsten Fall zu einem Regress kommen.

Hintergrund: Die Über­schrei­tung der Tages­maximal­dosis stellt einen Off-Label-Use dar und auch bei der Über­schrei­tung der empfoh­lenen Tages­dosis kann ein Regress drohen, wenn diese ohne medizi­nische Begrün­dung erfolgte.

Besonders bei Arzneimitteln mit Sucht- oder Missbrauchspotenzial sollte auf die Einhaltung der Dosierung geachtet werden.

Quelle: KV Baden-Württemberg, Prüfticker Arzneimittel „Dosisüberschreitung kann zu Nachforderung führen“, Juli 2024