Wirtschaftlich verordnen – Tipp 4
Einzelfallprüfanträge vermeiden: Auch auf die Dosierung achten!
Fachinformationen enthalten nicht nur Informationen zum zugelassenen Anwendungsgebiet eines Arzneimittels, sondern auch zur Dosierung. Je nach Arzneimittel wird in der Fachinformation entweder eine Tagesmaximaldosis (Höchstgrenze der Dosierung) oder eine empfohlene Tageshöchstdosis angegeben. Wird diese Grenze überschritten, kann es zu einem Einzelfallprüfantrag und im schlimmsten Fall zu einem Regress kommen.
Hintergrund: Die Überschreitung der Tagesmaximaldosis stellt einen Off-Label-Use dar und auch bei der Überschreitung der empfohlenen Tagesdosis kann ein Regress drohen, wenn diese ohne medizinische Begründung erfolgte.
Besonders bei Arzneimitteln mit Sucht- oder Missbrauchspotenzial sollte auf die Einhaltung der Dosierung geachtet werden.
Quelle: KV Baden-Württemberg, Prüfticker Arzneimittel „Dosisüberschreitung kann zu Nachforderung führen“, Juli 2024