Wichtig für die Praxis!? – Arzneimittelvereinbarungen 2025
Inzwischen wurden in fast allen KV-Regionen die Arzneimittelvereinbarungen für 2025 veröffentlicht. Arzneimittelvereinbarungen werden zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen auf Landesebene vereinbart. Grundlage für die Arzneimittelvereinbarungen sind die sogenannten Rahmenvorgaben Arzneimittel, die auf Bundesebene zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband vereinbart werden.
Warum lohnt sich ein Blick in die Arzneimittelvereinbarung?
Die Arzneimittelvereinbarungen beinhalten nicht nur Regelungen zum Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel für ein Jahr, sondern auch Wirtschaftlichkeitsziele, die im Rahmen von statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfungen eine wichtige Rolle spielen können. Die Einhaltung von Zielquoten kann zum Beispiel eine prüfbefreiende Wirkung haben.
Bei den Zielquoten kann es sich zum Beispiel um Leitsubstanzziele handeln.
Beispiel aus der Arzneimittelvereinbarung 2025 (Nordrhein, Allgemeinmedizin):
Arzneistoffgruppe | DDD-Zielquote |
Lipidsenker inkl. Kombinationen Anteil Simvastatin, Pravastatin, Atorvastatin, Rosuvastatin | mindestens 95 % |
Auch Biosimilar-Mindestquoten werden häufig vereinbart. Hier tragen neben den Biosimilars selbst häufig auch Präparate mit Rabattvertrag zur Zielerfüllung bei.
Beispiel aus der Arzneimittelvereinbarung 2025 (Nordrhein, Onkologie):
Arzneistoffgruppe | DDD-Zielquote |
Rituximab, Trastuzumab, Bevacizumab Anteil Biosimilars (im Prüfungsfall werden rabattierte Präparate positiv in der Quote berücksichtigt) | mindestens 95 % |
Tipp: Die Links zu den Arzneimittelvereinbarungen für alle KV-Regionen finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.