Wichtig für die Praxis!? – Arzneimittelvereinbarungen 2025

      Newsletterbeitrag     Wirtschaft­liche Ver­ord­nung

Inzwischen wurden in fast allen KV-Regionen die Arznei­mittel­ver­ein­ba­rungen für 2025 veröffent­licht. Arznei­mittel­ver­ein­ba­rungen werden zwischen den Kassen­ärzt­lichen Vereini­gungen und den Landes­verbänden der Kranken­kassen und Ersatz­kassen auf Landes­ebene vereinbart. Grund­lage für die Arznei­mittel­ver­ein­barungen sind die sogenannten Rahmen­vorgaben Arznei­mittel, die auf Bundes­ebene zwischen der Kassen­ärzt­lichen Bundes­vereini­gung und dem GKV-Spitzen­verband vereinbart werden.

Warum lohnt sich ein Blick in die Arznei­mittel­ver­ein­barung?

Die Arznei­mittel­ver­ein­ba­rungen beinhalten nicht nur Regelungen zum Ausgaben­volumen für Arznei- und Verband­mittel für ein Jahr, sondern auch Wirt­schaft­lich­keits­ziele, die im Rahmen von statistischen Wirt­schaft­lich­keits­prü­fungen eine wichtige Rolle spielen können. Die Einhal­tung von Ziel­quoten kann zum Beispiel eine prüf­befreiende Wirkung haben.

Bei den Ziel­quoten kann es sich zum Beispiel um Leit­substanz­ziele handeln.

Beispiel aus der Arzneimittelvereinbarung 2025 (Nordrhein, Allgemeinmedizin):

Arzneistoffgruppe

DDD-Zielquote

Lipidsenker inkl. Kombinationen

Anteil Simvastatin, Pravastatin, Atorvastatin, Rosuvastatin

mindestens 95 %

Auch Biosimilar-Mindestquoten werden häufig ver­einbart. Hier tragen neben den Bio­similars selbst häufig auch Präparate mit Rabatt­vertrag zur Ziel­erfüllung bei.

Beispiel aus der Arznei­mittel­ver­ein­barung 2025 (Nord­rhein, Onkologie):

Arzneistoffgruppe

DDD-Zielquote

Rituximab, Trastuzumab, Bevacizumab

Anteil Biosimilars

(im Prüfungsfall werden rabattierte Präparate positiv in der Quote berücksichtigt)

mindestens 95 %

Tipp: Die Links zu den Arznei­mittel­ver­ein­ba­rungen für alle KV-Regionen finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.

» Zur Übersicht der KV-Prüfsysteme