Vier Wirkstoffe zur Behandlung von Post-COVID bald im Off-Label-Use verordnungsfähig
Nach dem 2024 veröffentlichten Therapiekompass zur symptomatischen Behandlung von Long COVID bzw. Post-COVID hat eine Expertengruppe nun den Off-Label-Use (OLU) von vier Wirkstoffen empfohlen, die einen medizinischen Nutzen in dieser Indikation haben. Bislang gibt es keine speziell für diese Indikation zugelassenen Arzneimittel.
Bei den Wirkstoffen (zugelassene Indikation) und den Anwendungsgebieten handelt es sich um:
- Ivabradin (Angina pectoris und chronische Herzinsuffizienz) zur Behandlung von PoTS (Posturales orthostatisches Tachykardiesyndrom)
- Metformin (Typ-2-Diabetes) zur Prophylaxe von Long COVID bzw. Post-COVID
- Agomelatin (schwere Depression) zur Behandlung von Fatigue (auch bei postinfektiösem ME/CFS)
- Vortioxetin (schwere Depression) zur Behandlung kognitiver Einschränkungen und/oder depressiver Symptome
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Voraussetzung für die Verordnungsfähigkeit und somit auch die Erstattungsfähigkeit der vier Wirkstoffe durch eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage VI AM-RL) geschaffen. Die Beschlüsse werden nun vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft und treten nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.