Vier Wirkstoffe zur Behandlung von Post-COVID bald im Off-Label-Use verordnungsfähig

      Newsletterbeitrag     Meine Praxis; SARS-CoV-2; Arznei­mittel

Nach dem 2024 veröffentlichten Therapiekompass zur sympto­ma­tischen Behandlung von Long COVID bzw. Post-COVID hat eine Experten­gruppe nun den Off-Label-Use (OLU) von vier Wirk­stoffen empfohlen, die einen medizi­nischen Nutzen in dieser Indika­tion haben. Bislang gibt es keine speziell für diese Indika­tion zugelassenen Arznei­mittel.

Bei den Wirkstoffen (zugelassene Indikation) und den Anwendungsgebieten handelt es sich um:

  • Ivabradin (Angina pectoris und chronische Herzinsuffizienz) zur Behandlung von PoTS (Posturales orthostatisches Tachykardiesyndrom)
  • Metformin (Typ-2-Diabetes) zur Prophylaxe von Long COVID bzw. Post-COVID
  • Agomelatin (schwere Depression) zur Behandlung von Fatigue (auch bei postinfektiösem ME/CFS)
  • Vortioxetin (schwere Depression) zur Behandlung kognitiver Einschränkungen und/oder depressiver Symptome

Der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) hat die Voraus­setzung für die Verord­nungs­fähigkeit und somit auch die Erstattungs­fähigkeit der vier Wirk­stoffe durch eine Ergän­zung der Arznei­mittel-Richt­linie (Anlage VI AM-RL) geschaffen. Die Beschlüsse werden nun vom Bundes­ministerium für Gesund­heit (BMG) geprüft und treten nach Nicht­beanstandung und Bekannt­machung im Bundes­anzeiger in Kraft.

» Zur Meldung des G-BA