Verordnungssoftware – Nutzen Sie die Unterstützung

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Die Verordnungs­software bietet verschiedene Hilfen, die Sie im Verordnungs­prozess unterstützen. Was eine Verordnungs­software dabei konkret leisten muss, ist im Anforderungs­katalog nach § 73 SGB V für Verordnungs­software festgelegt. Demnach gehören zum Beispiel eine Kenn­zeichnung von bestehenden Verordnungs­einschränkungen entsprechend der Arznei­mittel-Richt­linie oder von Arznei­mitteln, die keine therapie­gerechte Packungs­größe besitzen („Jumbo­packungen“) zu den Pflicht­funktionen, die jede Verordnungs­software bieten muss.

Rabattverträge erkennen

Auch muss in der Verordnungs­software angezeigt werden, wenn ein Rabatt­vertrag mit der Kranken­kasse des jeweiligen Patienten vorliegt. Eine Umfrage des DeutschenArztPortals hat nun ergeben, dass die Information zu Rabatt­verträgen nicht in jedem Fall leicht erkennbar ist – mehr als ein Viertel der Teilnehmer (n = 181) gab an, Rabatt­verträge bei der Verordnung nicht berücksichtigen zu können, da rabattierte Arznei­mittel in der Software aus Ihrer Sicht nicht zu erkennen seien.

Tipp: Rabatt­verträge lassen sich in der Verordnungs­software beispielsweise im Verordnungs­modul von x.isynet an einem grünen Prozent­zeichen (Abbildung links) oder im ifap praxisCENTER® 3 an einem Haken in der Spalte „RV“ (Abbildung rechts) erkennen.