Verlängerung von Corona-Sonderregelungen

      Newsletterbeitrag     SARS-CoV-2

Einige Corona-Sonderregelungen sind an das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geknüpft. Sie gelten somit vorerst bis zum 30.09.2021 (es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen der epidemischen Lage vorher auf). Die Sonderregelungen sollen weiterhin dazu beitragen, unnötige Kontakte zu reduzieren und die mit Impfungen ausgelasteten Arztpraxen nicht zusätzlich zu belasten.

Folgende Sonderregelungen gelten weiter:

  • DMP: u. a. keine Vepflichtung für Patienten zur Teilnahme an Schulungen
  • Entlassmanagement: flexiblere Regelungen zur Versorgung von Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus (u. a. Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für 14 statt nur 7 Tage nach Entlassung)
  • Kinderuntersuchungen U6 bis U9: Vorgegebene Untersuchungszeiträume und Tolerranzzeiten können überschritten werden, um das Nachholen der U-Untersuchungen zu ermöglichen.
  • Krankentransport: Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren, zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an Corona erkrankten Versicherten oder von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen, bedürfen wie bisher vorübergehend nicht der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.

Über weitere Corona-Sonderregelungen wie die telefonische Krankschreibung wird der Gemeinsame Bundesausschuss separat beraten und entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung des G-BA vom 11.06.2021 „Corona-Sonderregeln verlängern sich“