Vergütung für Corona-Schnelltests ab Oktober

      Newsletterbeitrag     Ärztliche Vergütung; SARS-CoV-2

Kostenfreie Corona-Schnelltests gibt es ab dem 11. Oktober nur noch für Personen, deren Immunisierung gegen das Coronavirus aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Das Bundesministerium für Gesundheit ist der Ansicht, dass die Kostenübernahme nicht mehr angebracht ist, da inzwischen allen Bürgern ein Impfangebot unterbreitet werden konnte. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Schwangere, Kinder unter 12 Jahren sowie Menschen mit definierten Vorerkrankungen haben weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Test. Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können sich noch bis Ende November kostenlos testen lassen.

Höhere Vergütung

Ab dem 1. November steigt die Vergütung der Tests von 8 Euro auf 10 Euro; außerdem gibt es 3,50 Euro für Sachkosten. Die erhöhte Vergütung soll vor allem dafür sorgen, die notwendige Testinfrastruktur aufrechtzuerhalten.