TNF-alpha-Inhibitoren mit neuer Festbetragsgruppe

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Vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde eine neue Festbetragsgruppe der Stufe 2 für TNF-alpha-Inhibitoren (ATC-Code: L04AB) festgelegt. Dies betrifft die Wirkstoffe Adalimumab, Golimumab, Certolizumab pegol und Etanercept. Der Festbetrag stellt die Obergrenze bei der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung dar. Liegt der Preis eines Arzneimittels über dieser Obergrenze, muss der Versicherte die Differenz selbst zahlen. Unter der Festbetragsgruppe der Stufe 2 werden Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Wirkstoffen, zusammengefasst.

Nach Einschätzung des G-BA sind die Wirkstoffe Adalimumab, Certolizumab pegol, Etanercept und Golimumab als pharmakologisch-therapeutisch vergleichbar anzusehen. In der Begründung heißt es außerdem, dass die Wirkstoffe aufgrund der Zulassung für die Anwendungsgebiete axiale Spondyloarthritis, Psoriasis-Arthritis und rheumatoide Arthritis einen gemeinsamen Bezugspunkt hätten, aus dem sich die therapeutische Vergleichbarkeit ergebe.

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