Therapie von ADHS im Erwachsenenalter: Routine oder Herausforderung? Teil 5

      Newsletterbeitrag     Meine Praxis; Arznei­mittel

Eine Serie von Prof. Dr. Markus Weih

In den folgenden Wochen wird Prof. Dr. Markus Weih, Facharzt für Neuro­logie, Psy­chia­trie und Psycho­therapie, in unserer neuen Serie der Frage nach­gehen, ob die Therapie von ADHS im Erwachsenen­alter mittler­weile eine Routine­aufgabe ist oder eine Heraus­forderung darstellt. Im fünften Teil der Serie geht es um den Wirkstoff Lisdexamfetamin. 

Die Behandlung von ADHS mit Lisdexamfetamin

Der Wirkstoff Lisdexamfetamin ist das rechts­drehende Stereoisomer von Amphe­tamin, an das ein Lysinrest gekoppelt ist (Prodrug). Es hat einen ähn­lichen Wirk­mecha­nismus wie Methyl­phenidat. Evtl. gibt es darüber hinaus auch noch Effekte auf das intra­zelluläre Dopamin sowie den Glutamat- und Opioid­stoff­wechsel. Die T-Max ist nach 3–4 Stunden erreicht, die Halb­werts­zeit beträgt 8–11 Stunden. Der Abbau erfolgt durch CYP2D6 in aktive Metabo­liten. Die Aus­schei­dung ist renal. In den USA ist die Sub­stanz auch für die Binge-Eating-Störung zuge­lassen. Das Sucht­potenzial wird durch den Prodrug-Status (Lysin wird bereits in Erythro­zyten abgespalten, dadurch ent­steht der eigentliche Wirk­stoff Dexam­fetamin) als noch niedriger als bei Methyl­phenidat eingeschätzt (Benkert Hippius, 2026).

2013 erfolgte nach der Zulassung, wie für alle neuen Arznei­mittel, eine frühe Nutzen­bewertung (Indikation: ADHS-Behand­lung bei Kindern). Dabei konnte kein Zusatz­nutzen festgestellt werden, da der Hersteller in den zu kurzen Zulassungs­studien keine nicht­medika­mentöse Vor­behand­lung im Rahmen einer Gesamtstrategie nachweisen konnte. In der Folge war der Wirk­stoff dann auch eher als Zweit­linien­therapie eingestuft.

2019 erfolgte in Deutsch­land die Zulassung auch für die Behand­lung im Erwachsenen­alter. Jedoch sah auch hier der Gemein­same Bundes­ausschuss im Rahmen der frühen Nutzen­bewertung keinen Zusatz­nutzen. Das Medika­ment hat sich aber trotzdem in der Praxis aufgrund seines guten Wirk­sam­keits- und Sicher­heits­profils weitgehend durch­gesetzt. Von vielen Patien­tinnen und Patienten wird Lisdexam­fetamin bevor­zugt und gewünscht. Es zeigt sich jedoch, dass es Patien­tinnen und Patienten gibt, die darauf nicht ansprechen und wieder auf Methyl­phenidat umgestellt werden müssen. Seit 2024 besteht ein einheit­liches Label für die Kinder- und Erwachsenen­behand­lung. Neben Lisdexam­fetamin ist in Deutsch­land noch Dexam­fetamin (Fertig­arznei­mittel: Attentin) für die Behand­lung von Kindern mit ADHS zugelassen.

Weitere Substanzen: Neben den Stimu­lanzien gibt es noch die Gruppe der Nicht-Stimu­lanzien. Für Erwachsene hat nur der Noradre­nalin-Wieder­aufnahme­hemmer Atomo­xetin ein Label. Die Wirk­stoffe Guanfacin und Clonidin sind eben­falls wirksam, in Deutsch­land aber wenig verbrei­tet und im Erwachsenen­alter ohnehin off-label.

Im sechsten Teil geht es um Komorbidi­täten, Miss­brauch von Stimu­lanzien, Abhängig­keit und Langzeitfolgen.

Prof. Dr. Markus Weih ist Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie. Er ist im Medic-Center Nürnberg – Schöll + Kollegen (MVZ) tätig und für Berufsverband und in Forschung und Lehre aktiv.