Strukturvertrag soll Versorgung von Patienten mit Cannabinoiden verbessern

      Newsletterbeitrag     Arznei­mittel; Wirtschaft­liche Ver­ord­nung


Für eine verbesserte Versorgung von Patienten mit Cannabinoiden hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) mit der AOK Rheinland/Hamburg einen Vertrag geschlossen. Die Verordnung ist für Ärzte mit der Zusatzausbildung „Spezielle Schmerztherapie“ oder „Palliativmedizin“ nach einer 20-stündigen Fortbildung mit anschließender Lernerfolgskontrolle einfacher. Der Vertrag sieht vor, dass der bürokratische Aufwand reduziert und die Wartezeit der Patienten auf den Beginn der Cannabistherapie verkürzt wird. Das 20-stündige Curriculum „Schmerzkompetenz Cannabis“ für die Therapie mit Cannabinoiden wurde von der DGS entwickelt. Inhalte sind Grundlagen, Standardtherapien und Indikationen für Cannabinoide, suchtmedizinische Aspekte, Nebenwirkungen und Kontraindikationen.

» Zum Vertrag