Steigende Zahlen der Verordnungen auf Grünem Rezept

      Newsletterbeitrag

Das Grüne Rezept gewinnt aufgrund seiner zahlreichen Vorteile für Arzt und Patient zunehmend an Bedeutung. Laut einer Untersuchung des IMS Health stieg die Anzahl der Verordnungen auf Grünem Rezept in Deutschland im Jahr 2017 gegenüber 2016 an. 2017 wurden insgesamt 150 Millionen OTC-Arzneimittel auf Rezept verordnet, 31 % davon auf Grünen Rezepten – im Vergleich hierzu lag der Anteil Grüner Rezepte im Vorjahr noch bei 23 %. Der höchste Anstieg der Anzahl verordneter Arzneimittel konnte für Halsschmerzmittel mit 19,6 % verzeichnet werden. Es folgten Vitaminpräparate (+17,5 %), Antidiarrhoika (+14,6 %) und Schnupfmittel (+14,4 %).

Zudem zeigte eine Befragung verschiedener Arztgruppen, dass HNO-Ärzte mit einem Anteil von 84 % am häufigsten Arzneimittel auf Grünem Rezept verordnen. Hiernach folgen Dermatologen (79 %), Allgemeinmediziner (75 %), Gynäkologen (72 %), Ärzte mit internistischem Schwerpunkt (35 %) sowie Neurologen/Psychiater (22 %).

Vorteile und Wissenswertes zur Verordnung auf Grünem Rezept

Da in der Regel freiverkäufliche Arzneimittel für Patienten nicht von der GKV erstattet werden1–3, wird durch die Verordnung auf Grünem Rezept z. B. eine lückenlose Dokumentation der Therapieentscheidung in der elektronischen Patientenakte möglich und der Arzt vermeidet Verordnungskosten zulasten der GKV. Darüber hinaus kann durch die eindeutige Empfehlung des Arztes auf Grünem Rezept die Therapietreue des Patienten gefördert werden. Im Rahmen von freiwilligen Satzungsleistungen übernehmen zahlreiche Krankenkassen die Kosten der auf Grünem Rezept verordneten OTC-Arzneimittel. Oder der Patient kann die Arzneimittelkosten in der jährlichen Steuererklärung als außergewöhnliche Gesundheitsausgabe geltend machen.

 

1 AM-RL Anlage III (Übersicht über die Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse).
2 § 34 Abs. 1 SGB V.
3 AM-RL Anlage I (OTC-Ausnahmeliste).