Sorgsame Verordnung von Antibiotika

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Erfreuliche Nachrichten: Die Zahl der Anti­biotika­ver­ord­nungen in der vertrags­ärzt­lichen Ver­sor­gung in Deutsch­land ist im Jahr 2025 mit nur noch 27 Millionen Ver­schrei­bungen deutlich zurück­gegangen. Gegen­über dem Vorjahr entspricht dies einem Rück­gang um 11,5 %, wie eine aktuelle Aus­wer­tung des Zentral­instituts für die kassen­ärzt­liche Ver­sor­gung (Zi) zeigt. Neben der Ent­wick­lung der Gesamt­zahl der Ver­ord­nungen schlägt sich das rationale Ver­ord­nungs­ver­halten auch in der Wirk­stoff­auswahl nieder: Die Ver­ord­nungs­rate von Fluor­chinolonen bei unkom­plizierten Harn­wegs­infek­tionen ist einge­brochen. Während im Jahr 2015 noch 36 % der Patien­tinnen mit unkom­pli­ziertem Harn­wegs­infekt ein Fluor­chinolon erhalten hatten, waren es 2024 nur noch rund 6 %.

Abb.: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi): Entwicklung der Antibiotikaverordnungen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung 2016–2025

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi): Grafik des Monats Mai 2026 (https://www.zi.de/das-zi/medien/grafik-des-monats/detailansicht/mai-2026)