Rheumatologie: Versorgungslücken bei Off-Label-Use
Zum Tag der Seltenen Erkrankungen am 28. Februar 2026 warnt die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e. V. (DGRh) vor gravierenden Versorgungslücken bei seltenen entzündlich-rheumatischen Erkrankungen. Wiederholte Ablehnungen medizinisch indizierter und teils in Leitlinien empfohlener Off-Label-Therapien durch Krankenkassen sowie das Risiko von Regressforderungen führten bereits zu schweren Krankheitsverläufen bis hin zu irreversiblem Organversagen bei Patientinnen und Patienten.
Ein Off-Label-Use sei in der Rheumatologie häufig unvermeidbar, da für viele seltene rheumatologische Erkrankungen große randomisierte Studien fehlten und Zulassungserweiterungen aus ökonomischen Gründen häufig nicht betrieben würden. Rechtlich sei eine Kostenübernahme im System der gesetzlichen Krankenversicherungen unter engen Voraussetzungen möglich. In der Praxis verlangten Krankenkassen und Medizinischer Dienst jedoch häufig umfangreiche Einzelfallanträge; Leitlinienempfehlungen allein würden nicht immer als ausreichend anerkannt, stellt die DGRh fest.
Ihre Forderung: eine bundesweit einheitliche, rechtssichere Regelung des Off-Label-Use, die medizinische Expertise anerkennt, Verordnerinnen und Verordner vor Regressen schützt und Patientinnen und Patienten einen verlässlichen Zugang zu notwendigen Therapien ermöglicht.1
Tipp: Eine Praxishilfe auf dem DeutschenArztPortal gibt Ihnen anhand von Fragen und Hinweisen die Möglichkeit abzuschätzen, ob die Verordnung eines Arzneimittels im Off-Label-Use zulasten der GKV möglich ist.
Welche Erfahrungen haben Sie zum Thema Off-Label-Use und Kostenübernahme gemacht? Hatten Sie vielleicht sogar schon einen Regress aufgrund eines Off-Label-Use? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen unter info@extrarpinstitut.com.
1 Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e. V. vom 19.02.2026 (https://www.dgrh.de/pressemitteilung/dgrh-warnt-vor-versorgungsluecken-bei-off-label-use/)