Rekord bei früher Nutzenbewertung 2021

      Newsletterbeitrag     Arznei­mittel; Frühe Nutzen­be­wer­tung


Der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G‑BA) zieht zum Jahresbeginn Bilanz: Neben einer Rekordzahl an Bewertungen (146 abgeschlossene Verfahren 2021) konnte der G‑BA 5-mal das höchste Gütesiegel „erheblicher Zusatznutzen“ vergeben. Von den abgeschlossenen Verfahren betrafen 56 Arzneimittel gegen Krebsleiden. Daneben bewertete der G‑BA beispielsweise auch das erste antivirale Arzneimittel gegen COVID-19, neuartige Gentherapeutika und hochpreisige Wirkstoffe gegen spinale Muskelathrophie.

Die qualitative Einordnung, wie groß der Therapie­fortschritt tatsächlich ist, sei dabei nicht nur für die Behandlung der Patienten eine wichtige Information, sondern auch für die Preisgestaltung, so Prof. Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G‑BA und Vorsitzender des Unter­ausschusses Arzneimittel. Er hält zudem das im Koalitions­vertrag der neuen Bundes­regierung festgehaltene Vorhaben, die Zeitspanne der freien Preisbildung durch den Hersteller von derzeit 12 auf zukünftig 6 Monate zu verkürzen, für richtig, da zu diesem Zeitpunkt mit dem G‑BA-Beschluss bereits bekannt ist, ob das neue Arzneimittel tatsächlich einen zusätzlichen Nutzen hat, und wenn ja, wie groß er ist.

Quelle: Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundes­ausschuss (G‑BA) vom 10.01.2022, „Frühe Nutzenbewertung bei neuen Arzneimitteln 2021: G‑BA stellt Rekord mit 146 abgeschlossenen Verfahren auf“