Regress-Ranking der KV Rheinland-Pfalz
„Durch Kostendruck, Fachkräftemangel und überbordende Bürokratie arbeiten die Praxen am Limit. Massenweise Prüfanträge mit Regressforderungen der Krankenkassen erschweren die Arbeit zusätzlich.“ So fasst die KV Rheinland-Pfalz (KV RLP) die aktuelle Situation der Praxen zusammen. Nun hat die KV RLP ein Regress-Ranking veröffentlicht. Es zeigt, welche Krankenkassen den rheinland-pfälzischen Praxen zwischen Anfang Januar und Ende März 2025 besonders viel abverlangten.
Top-10-Krankenkassen mit den meisten Prüfanträgen in Rheinland-Pfalz*
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
- DAK-Gesundheit
- IKK Südwest
- Debeka BKK und BKK Pfalz
- BARMER
- BAHN-BKK
- VIACTIV Krankenkasse
- BKK PFAFF
- AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
- AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
* Zeitraum: 01.01. bis 31.03.2025, absolute Zahlen, keine Gewichtung nach Versichertenzahlen
Die KV RLP beklagt, dass Praxen mit einer zunehmenden Flut von Prüfanträgen der Krankenkassen konfrontiert würden. Häufig gehe es dabei um niedrige Regresssummen, bei denen sich faktisch der hohe zeitliche Aufwand für die Bearbeitung der Fälle weder für die Krankenkassen selbst noch für die Praxen rechne. Zudem enthielten die Prüfanträge nicht selten inhaltliche Fehler, die aber für die antragstellenden Krankenkassen ohne Konsequenzen blieben. Die Praxen hingegen müssten aufwendig nachweisen, dass sie richtig verordnet hätten.
Forderungen der KV RLP
Bagatellgrenze für alle Prüfarten: Eine Bagatellgrenze in angemessener Höhe muss für alle Prüfarten eingeführt werden. Jedoch dürfen unwirtschaftliche Kleinstbeträge nicht in großen Sammelanträgen zusammengeführt werden.
Vertrauen in die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft: Die an vielen Stellen bestehende Misstrauenskultur gegenüber Ärztinnen und Ärzten muss in die verdiente Vertrauenskultur umgewandelt werden. Politik und Krankenkassen müssen dabei vorangehen, die Gesetzgebung muss den Kulturwandel widerspiegeln.
Wirtschaftlichkeitsgebot auch für Krankenkassen: Ärztinnen und Ärzte unterliegen per Gesetz dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Dieses muss genauso für Krankenkassen gelten. Falsche und/oder unwirtschaftlich gestellte Prüfanträge widersprechen dem Gebot und müssen angemahnt werden. Für entstandene Aufwände bei falschen Prüfanträgen müssen Krankenkassen finanziell aufkommen.
Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht als Selbstzweck: Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist ein sinnvolles Instrument in begründeten Fällen. Sie soll dann durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Sie darf nicht den Zweck verfolgen, den Vorstand einer Krankenkasse oder einer Kassenärztlichen Vereinigung von der Haftung bei nicht ordnungsgemäßer Durchführung auszuschließen. Vor diesem Hintergrund müssen die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.
Quelle: https://www.kv-rlp.de/praxis/berufspolitik/regress-ranking, zuletzt aufgerufen am 02.06.2025