Regionale Unterschiede beim Marktanteil von Biosimilars

      Newsletterbeitrag

Beim Marktanteil von Biosimilars bestehen regionale Unterschiede. Dies hängt unter anderem mit den unterschiedlichen Quoten in den einzelnen KV-Regionen zusammen, die die Verordnung von Biosimilars fördern sollen.

Seit 2017 haben alle KVen Mindest- bzw. Maximalquoten für bestimmte Arzneimittelgruppen wie Biosimilars eingeführt. Werden diese Quoten erreicht, kommt es in einigen KVen entweder zu keiner Prüfung oder die Kosten dieser Arzneimittelgruppe werden nicht oder nur teilweise herangezogen. Zudem gibt es Unterschiede, wie häufig und wie eindringlich die KVen zur Verordnung von Biosimilars raten. Der Marktanteil an Adalimumab-Biosimilars lag beispielsweise im Dezember 2018 in Westfalen-Lippe sowie Niedersachsen bereits bei 32,2 % und in Sachsen lediglich bei 9,8 %.1

1 IQVIA, Fokus Biosimilars, Ausgabe 4, Februar 2019.