Prüfanträge bei MTX-Verordnungen in der Rheumatologie

      Newsletterbeitrag     Regress in der Praxis

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e. V. (DGRh) und der Berufsverband Deutscher Rheumatologen e. V. (BDRh) berichten, dass es deutsch­landweit zu vermehrten Prüf­anträgen durch Betriebs­kranken­kassen bei der Verordnung von Metho­trexat gekommen sei. Die Krankenkassen würden bei der Verordnung von MTX bei verschiedenen rheumato­logischen Erkrankungen von einem Off-Label-Use ausgehen und begründen dies damit, dass anstelle von MTX andere herkömmliche immun­suppressive Medikamente hätten eingesetzt werden können.

Hintergrund: Niedrig dosiertes MTX wird in der Rheumatologie nicht nur gemäß der Zulassung zur Behand­lung der rheuma­toiden Arthritis und der Psoriasis­arthritis eingesetzt, sondern auch zur Therapie weiterer rheumato­logischer Erkrankungen wie z. B. dem systemischen Lupus erythema­todes (SLE), der Riesen­zellarteriitis (RZA), der Polymyalgia rheumatica (PMR), der Dermatomyositis (DM) oder der Granulomatose mit Polyangiitis (GPA).

» Zur vollständigen Mitteilung der DGRh

Quelle: Mitteilung der DGRh vom 18.12.2023 „Regressandrohungen bei Off-Label-Einsatz von Methotrexat bei rheumatischen Erkrankungen“