Petitionsausschuss: Keine Ausnahmen zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur

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Das Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) hatte in einer Petition Freiwilligkeit für alle Beteiligten gefordert, was den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) und die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) anbelangt. Ein Anliegen war, dass Arztpraxen selbst entscheiden sollten, ob sie sich an die TI anschließen lassen wollen. Die Anfang 2020 eingereichte Petition an den Deutschen Bundestag fand zahlreiche Unterstützer. Die Antwort des Petitionsausschusses folgte nun ein Jahr später: Es sei nicht geplant, Ausnahmen bei der Pflicht zum Anschluss an die TI vorzusehen.