Organspende: Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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Ab 1. März 2022 sollen Hausärzte ihre Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre zur Organ- und Gewebespende beraten. Die Vergütung der Beratungs­leistung erfolgt extrabudgetär. Unterstützung kommt dabei von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit einem Infopaket mit Patienten­broschüren sowie Organspendeausweisen. Der Versand dieser Information an die Arztpraxen soll bereits Ende Februar abgeschlossen sein.

Darüber hinaus stehen diese und weitere Information ‒ unter anderem ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Organ- und Gewebespende sowie Materialien für Patienten in leichter Sprache ‒ auf der Webseite der BZgA zur kostenfreien Bestellung zur Verfügung.

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