Noch keine Einigung zu Hygienekosten, Vergütung bei Gesundheits-Apps und digitaler Patientenakte

      Newsletterbeitrag     Meine Praxis; Ärztliche Vergütung

Bei den Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband zu den Hygienekosten in Arztpraxen konnte bisher keine Einigung erzielt werden. Dies gilt auch für die Vergütung von Leistungen, die mit den Gesundheits-Apps und der neu eingeführten elektronischen Patientenakte (ePA) in Verbindung stehen. Die Verhandlungen werden jetzt im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) fortgeführt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss wird dann relevant, wenn eine Einigung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht erzielt wurde.

Von der KBV wird bereits seit Jahren gefordert, mehr finanzielle Mittel für die steigenden Hygieneanforderungen zur Verfügung zu stellen. Von der KBV sind folglich extrabudgetäre Zuschläge zu den Grund- und Versichertenpauschalen geplant. Bei besonderen Hygieneanforderungen sollen außerdem spezifische Zuschläge zu den Einzelleistungen (z. B. bei ambulanten Operationen) gezahlt werden.

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