Neue ambulante Leistung zum Abklären von koronarer Herzkrankheit

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Zukünftig soll in Arztpraxen bei gesetzlich Versicherten zur Abklärung einer koronaren Herzkrankheit die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) eingesetzt werden. Dieses nichtinvasive bildgebende Verfahren ermöglicht die Untersuchung der Herzkranzarterien auf Verengungen und Verschlüsse. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) entsprechend erweitert. Die CCTA soll zukünftig den Einsatz von diagnostischen Herzkatheteruntersuchungen reduzieren, wobei diese weiterhin ihre medizinische Berechtigung haben, etwa in Notfallsituationen. Voraussichtlich im Herbst 2024 kann die CCTA als ambulante Leistung von Fachärztinnen und -ärzten abgerechnet werden. Bis dahin muss der Beschluss nach Nichtbeanstandung seitens des Bundesministeriums für Gesundheit im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Der Bewertungsausschuss hat 6 Monate Zeit, um den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) anzupassen.