Mögliches Regressrisiko bei der Verordnung von GLP-1-Rezeptoragonisten
GLP-1(Glucagon-like Peptide-1)-Rezeptoragonisten wie Semaglutid, Dulaglutid, Liraglutid oder auch der duale GLP-1- und GIP(Glucose-dependent Insulinotropic Polypeptide)-Rezeptoragonist Tirzepatid werden in den letzten Jahren zunehmend häufiger verordnet. Diese Arzneimittel sind sowohl zur Behandlung von Typ-2-Diabetes als auch zur Gewichtsreduktion bei Übergewicht bzw. Adipositas zugelassen – letzteres Indikationsgebiet ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), da es sich dann um sogenannte Lifestyle-Arzneimittel handelt (Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie).
Häufige Prüfgründe
Die steigenden Verordnungszahlen führen zu einem vermehrten Fokus bei Einzelfallprüfungen, darüber informiert aktuell die KV Rheinland-Pfalz. Zu den häufigsten Prüfgründen zählen fehlende Diagnosen, fehlende oder unvollständige Vortherapie – insbesondere eine unzureichende Vortherapie mit Metformin – sowie die Verordnung zur Gewichtsreduktion zulasten der GKV.
Gemäß Fachinformationen sind GLP-1-Rezeptoragonisten und Tirzepatid angezeigt zur Behandlung von unzureichend eingestelltem Diabetes mellitus Typ 2 als Ergänzung zu Diät und Bewegung
- als Monotherapie, wenn die Einnahme von Metformin wegen Unverträglichkeiten oder Kontraindikationen nicht angezeigt ist, oder
- zusätzlich zu anderen Arzneimitteln zur Behandlung des Diabetes mellitus.
Die KV Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass GLP-1-Rezeptoragonisten und Tirzepatid keine Erstlinientherapie darstellen. Eine Um- oder Neueinstellung sollte nur bei Notwendigkeit einer Therapieeskalation erfolgen. Zudem ist stets das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten und mögliche wirtschaftlichere Therapiealternativen sollten zunächst ausgeschöpft werden.
Grundsätzlich ist eine umfassende Dokumentation in der Patientenakte empfehlenswert, um im Falle einer Prüfung die Therapieentscheidung begründen zu können. Dazu zählen die Diagnose einschließlich ICD-10-Kodierung, die Dokumentation des Krankheitsverlaufs, Vortherapien, Laborparameter, ggf. Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten sowie ggf. Facharztberichte und weitere Befunde.
Weitere Tipps und Hinweise zur Vermeidung von Einzelfallprüfungen finden Sie in der gleichnamigen Rp. Praxishilfe auf dem DeutschenArztPortal.
Quelle: KV Rheinland-Pfalz https://www.kv-rlp.de/nachricht/regressrisiko-bei-glp-1-basierten-therapien-fehlende-metformin-vortherapie