Mögliches Regressrisiko bei der Verordnung von GLP-1-Rezeptoragonisten

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GLP-1(Glucagon-like Peptide-1)-Rezeptor­agonisten wie Sema­glutid, Dula­glutid, Lira­glutid oder auch der duale GLP-1- und GIP(Glucose-dependent Insu­linotropic Poly­peptide)-Rezeptor­agonist Tirze­patid werden in den letzten Jahren zunehmend häufiger verord­net. Diese Arznei­mittel sind sowohl zur Behand­lung von Typ-2-Diabetes als auch zur Gewichts­reduk­tion bei Über­gewicht bzw. Adipo­sitas zugelassen – letzteres Indikations­gebiet ist keine Leistung der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV), da es sich dann um sogenannte Life­style-Arznei­mittel handelt (Anlage II der Arznei­mittel-Richtlinie).

Häufige Prüfgründe

Die steigenden Verord­nungs­zahlen führen zu einem vermehrten Fokus bei Einzel­fall­prüfungen, darüber infor­miert aktuell die KV Rhein­land-Pfalz. Zu den häufigsten Prüf­gründen zählen fehlende Diagnosen, fehlende oder unvoll­ständige Vortherapie – insbesondere eine unzu­reichende Vor­therapie mit Met­formin – sowie die Verordnung zur Gewichts­reduktion zulasten der GKV.

Gemäß Fachinformationen sind GLP-1-Rezeptor­agonisten und Tirzepatid angezeigt zur Behand­lung von unzurei­chend einge­stelltem Diabetes mellitus Typ 2 als Ergänzung zu Diät und Bewegung

  • als Monotherapie, wenn die Einnahme von Metformin wegen Unverträglichkeiten oder Kontraindikationen nicht angezeigt ist, oder
  • zusätzlich zu anderen Arzneimitteln zur Behandlung des Diabetes mellitus.

Die KV Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass GLP-1-Rezeptor­agonisten und Tirzepatid keine Erst­linien­therapie darstellen. Eine Um- oder Neuein­stellung sollte nur bei Notwendig­keit einer Therapie­eskala­tion erfolgen. Zudem ist stets das Wirt­schaft­lich­keits­gebot zu beachten und mögliche wirt­schaft­lichere Therapie­alter­nativen sollten zunächst ausgeschöpft werden.

Grundsätzlich ist eine umfassende Dokumen­tation in der Patienten­akte empfehlens­wert, um im Falle einer Prüfung die Therapie­entschei­dung begründen zu können. Dazu zählen die Diagnose einschließ­lich ICD-10-Kodie­rung, die Dokumen­tation des Krank­heits­verlaufs, Vor­therapien, Labor­parameter, ggf. Neben­wirkungen und Unver­träg­lich­keiten sowie ggf. Facharzt­berichte und weitere Befunde.

Weitere Tipps und Hinweise zur Vermei­dung von Einzel­fall­prüfungen finden Sie in der gleich­namigen Rp. Praxishilfe auf dem DeutschenArztPortal.

» Zur Praxishilfe

 

Quelle: KV Rheinland-Pfalz https://www.kv-rlp.de/nachricht/regressrisiko-bei-glp-1-basierten-therapien-fehlende-metformin-vortherapie